Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." – so steht es in § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Doch die Wirklichkeit spricht eine andere Sprache: Mehr als ein Drittel aller Ehen wird geschieden. Natürlich ist eine Trennung in erster Linie immer ein Ereignis, das für die Beteiligten mit vielen Emotionen verbunden ist. Aber auch die rechtlichen Konsequenzen sind schwerwiegend. Durch unsere langjährige Erfahrung im Ehe- und Familienrecht sind wir auf diesem Gebiet besonders kompetent. Themengebiete dieses Rechtsgebiets sind beispielsweise:
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Drei Fragen an Rechtsanwalt Johannes Deymann, Fachanwalt für Familienrecht: 1. Wie steht es um die Kosten in einer Familiensache? In 80 Prozent aller Familienrechtsfälle rechne ich aufgrund der Gewährung von Prozesskostenhilfe mit der Staatskasse ab. Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) bedeutet, dass die Staatskasse für Ihre Anwaltskosten aufkommt. Der Rechtsanwalt macht seine Gebühren bei der Staatskasse – nicht bei Ihnen – geltend. Sie werden dann eventuell zur Rückerstattung der Kosten gegenüber der Staatskasse in monatlichen Raten verpflichtet, die Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen. Während der Rückzahlung können die Raten herabgesetzt werden oder die Rückzahlungsverpflichtung kann ganz entfallen, wenn sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert. Aber auch ohne Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) kostet Sie Rechtsrat in Familiensachen sehr viel weniger, als Sie wahrscheinlich vermuten. Ein Beispiel: In der Regel betragen die Anwaltskosten für eine Ehescheidung etwa 600 Euro. Nur wenn anlässlich der Scheidung auch noch andere Dinge geregelt werden müssen – wie zum Beispiel eine Vermögensauseinandersetzung oder Unterhaltsfragen – können zusätzliche Kosten entstehen. Aber auch hier zielt mein Bestreben immer darauf ab, diese Kosten gering zu halten. 2. Wie lange muss man bei Ihnen auf einen Beratungstermin warten? |